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Alarmsignal und der verunglimpfte Staat
Alarmsignal und der Vorwurf der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole - Eine lächerliche Geschichte oder ein Drama in 4 Akten, allerdings mit einem Akt Happy End
Akt 1: Die Anzeige
Anfang April stöbert ein aufmerksamer Bürger auf den Internetseiten von Amazon.de und anderen Onlinekaufhäusern und wird dabei auf ein CD Cover der Celler Punkrockgruppe Alarmsignal aufmerksam. Das Titelbild der CD mit Namen “Fahneneid“ zeigt 3 Personen, die angeblich vor der deutschen Nationalfahne stehen und auf diese urinieren. Für den Internetsurfer stellt dieses Coverbild ganz klar eine Straftat im Sinne der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole dar und so erstatt er Anzeige gegen die Band.
Akt 2: Die Polizei
Die Polizei versucht zunächst herauszufinden, welche Personen der Band angehören, da ihr nur die Kürzel der Bandmitglieder vorliegen. Ein aktenkundiger Gitarrist der Band kann wenig später ermittelt werden. Dieser stieß aber erst nach Veröffentlichung des umstrittenen Albums zur besagten Musikgruppe, weshalb er als Zeuge vorgeladen wird, um Angaben zur Sache und den anderen Bandmitgliedern zu machen. Da er die Einladung der Polizei allerdings nicht annimmt, muss eine andere Vorgehensweise her. So versuchen die Ermittelnden mit Hilfe der auf der Bandhomepage veröffentlichten Fotos, die angeklagten Musiker an bekannten Szenetreffpunkten ausfindig zu machen. Bei der alljährlichen 1.Mai Kundgebung auf dem Celler Brandplatz, bemerken die Beamten schließlich den Bassisten der Gruppe. Nach einer kleinen Diskussion können sie einem der Beschuldigten schließlich persönlich überbringen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegen drei Bandmitglieder vorliegt. Der Versuch der Beamten, Angaben über die weiteren Bandmitglieder zu bekommen, bleibt jedoch erfolglos. Der Bassist macht weder Angaben zu den weiteren beiden Bandmitgliedern, noch zum Tatvorwurf und beauftragt umgehend den Anwalt der Band mit der Wahrnehmung der Interessen.
Akt 3: Die Wartezeit
Während der ermittelnde Kriminaloberkommissar eine Identifizierung der verbleibenden Bandmitglieder zum aktuellen Zeitpunkt als wenig Erfolg versprechend ansieht, überreicht er den Ermittlungsvorgang, mit dem bis hierhin bekannten Sachstand, der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt der Musikgruppe Alarmsignal leitet zeitgleich, Anfang Mai, alle nötigen Schritte zur Verteidigung der Band ein. Während des folgenden Schriftverkehrs setzt man sich Bandintern auch mit den möglichen Folgen im Falle einer Niederlage, wie Geldstrafe, Index, u.s.w. auseinander, ist aber stets zuversichtlich. Trotzdem wird die 4montige Wartezeit bis zur Ergebnisverkündung des Ermittlungsverfahrens ein Sommer der Ungewissheit.
Akt 4: Das Ergebnis
Für die Staatsanwaltschaft Lüneburg bestand ein unüberwindliches Verfahrenshindernis, weshalb das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Außerdem konnte ein Teil der Bandmitglieder nicht ausfindig gemacht werden. Soweit Aufmachung/Inhalt der CD strafrechtlich relevant sind, ist inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten. Wie bei Büchern, greift auch bei Tonträgern, sollten diese einen strafbaren Inhalt, bzw. eine strafbare Aufmachung aufweisen, die kurze Presseverjährung von sechs Monaten und zwar ab dem ersten Verbreitungsakt. Polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, dass der beanstandete Tonträger bereits einige Jahre alt ist, weshalb davon auszugehen war, das er sich schon ebenso lange Zeit im Handel befand und die kurze sechsmonatige presserechtliche Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.
Geschrieben von Mini am 24.09.2009, 18:12 Uhr
3 Kommentare

Geschrieben am 27.09.2009, 22:26 Uhr

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Punk ist bissig, Punk ist laut, Punk ist Anarchie, Punk ist Chaos, ...

In dem Zusammenhang muß ich auch mal sagen das das neue Alarmsignal Album "Sklaven der Langeweile" extrem gefällt !! :thumbup:
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Meckern, Meckern, Meckern das können wir schon
Doch kaum einer wagt hier eine Aktion
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