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Thor Steinar: Sieg zu 6%


Deutsche Gerichte gehören verklagt für ihre Urteile. Immer? Fast immer, doch ab und an gibt es doch gerechte Entscheidungen. So beispielsweise das des Landgerichts Nürnberg, das die Klage des Naziklamotten-Herstellers MediaTex in nahezu allen Punkten zurückwies. Wegen der Verhohnepiepelung ihrer Marke "Thor Steinar" durch den SPD Politiker Mathias Brodkorb mit seinem Storch Heinar klagten die Nazis auf Markenrechtsverletzung und Verunglimpfung.

Schon bei der mündlichen Verhandlung hatte der Richter Horst Rottmann MediaTex empfohlen, die Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückzuziehen. Da sich diese partout nicht geschlagen geben wollten, gab es heute das offizielle Urteil. Darin heißt es, zwischen "Storch" und "Thor" bestehe weder beim Namen noch bei der bildlichen Darstellung Verwechslungsgefahr. Der Kläger hat damit 94% der Prozesskosten zu tragen. Lediglich an dem auf einigen Taschen aufgedruckten Schriftzug "Wüstenfuchs" besitze MediaTex die Rechte, weshalb sie dann doch noch zu stolzen sechs Prozent Recht bekamen.

Siehe auch: http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=5200:achse-rostock-leipzig-storch-heinar-und-die-%E2%80%9Efront-deutscher-%C3%A4pfel%E2%80%9C-greifen-gemeinsam-nach-modeweltherrschaft&Itemid=759

Geschrieben von knox am 11.08.2010, 19:33 Uhr


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