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RIAA bereitet nächste Klagewelle vor
"Die Musikindustrie will weitere 204 Datentauscher verklagen. Die Verdächtigen bekommen zuvor noch die Chance zur gütlichen Einigung.
Die erste Klagewelle der Musikindustrie, vertreten durch den Branchenverband RIAA, gegen Musiktauscher im Internet ist noch in guter Erinnerung. Nun bereitet die RIAA eine weitere Flut von Klagen vor. Dabei hat der Branchenverband seine Taktik geändert, schreiben US-Zeitungen. Die nächsten 204 Datentauscher, die von der RIAA vor den Kadi gezogen werden sollen, erhielten vorab ein Schreiben, in dem sie über diesen bevorstehenden Schritt informiert wurden. In dem Brief werden die Datentauscher aufgefordert, ihre Schuld einzugestehen und eine gütliche Einigung mit der RIAA zu suchen. Sollte das nicht geschehen, will der Musik-Branchenverband Schadensersatz von mindestens 750 US-Dollar je getauschtem Song verlangen. Gleichzeitig werden die potenziellen Angeklagten gewarnt, Beweismaterial zu vernichten, indem sie beispielsweise MP3-Dateien von ihren Rechnern löschen. Die RIAA hat ihre Klagetaktik nicht ganz freiwillig verändert, schreiben die US-Medien. Politiker hatten die erste Klagewelle heftig kritisiert. Wie sich später herausstellte, befanden sich auch Schulmädchen sowie Seniorinnen, die angeblich Rap-Musik tauschten, unter den Beklagten. Man nehme die Bedenken der Politik ernst und wolle deshalb den möglichen Angeklagten die Chance geben, sich vor Einreichen der Klage zu äußern. Gleichzeitig wurde aus RIAA-Reihen bekannt, dass der Branchenverband seine Klageaktivitäten künftig anders organisieren will. Es soll keine Klagewellen mehr geben, sondern regelmäßig und auf wöchentlicher Basis immer wieder neue Klagen gegen ermittelte Datentauscher."
Quelle: PC-Magazin Newsletter
Weiter geht es mit den erpresserischen Methoden der Musikindustrie. Man rechne sich den Schadenersatz einmal durch. Das wären bei einer durchschnittlichen CD mit 12 Titel * 750 Dollar schon 9.000 Dollar, was nach derzeitigem Kurs etwa 7.733 Euro entspräche. Ausgegangen davon, dass MP3s eher von Personen getauscht werden, deren Geldbeutel nicht prall genug gefüllt ist, sich ständig die überteuerten Original-CDs zuzulegen eine immense Forderung.
Als Erpresser wird bestraft, wer in der Absicht, sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, einen andern rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch diesem oder einem Dritten einen Vermögensnachteil zufügt (§§ 253ff. StGB).
Bereichern möchte sich die Musikindustrie nach den weg brechenden Gewinnen ganz offensichtlich an den bösen Datentauschern. Einen Schuldspruch, dass deren Handeln rechtswidrig ist gibt es noch nicht, die RIAA behauptet lediglich, dass dem so sei. So wird der Tauscher von ein paar MP3s zunächst ohne Richterspruch kriminalisiert, erpresst auf einen Betrag, der in keinster Weise begründet ist. Sollte er sich der übermächtigen Musikindustrie nicht gleich beugen, wird er von deren Rechtsabteilung überrollt. Ob irgendwann doch noch die Einsicht siegt, welch unangemessenen Maßnahmen hier gegen die eigenen Kunden aufgefahren werden, die so sicher nicht ermutigt werden, Original-CDs zu kaufen?
Geschrieben von aaaaaprvdgrwwelt am 20.10.2003, 23:05 Uhr
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