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Resist To Exist Festival 2019 gefährdet

http://resisttoexist.de/wp/wp-content/uploads/PM_RTE_Kremmen_2019.pdf

Weitere Informationen:
https://resisttoexist.de/


Den Konzertveranstaltern wird es nicht leicht gemacht hierzulande. Gerade hat das Resist to Exist Festival wegen der Auflagen der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel Ärger an den Hacken. Nach Einschätzung der Behörden ist eine Durchführung des Festivals so nicht mehr möglich. Das sehen die Anwälte der Veranstalter ganz anders, weshalb man gegen diese Ordnungsverfügung vorgehen wird.

Hier das komplette Statement:
„Resist to Exist“ 2019 in Kremmen auf der Kippe? Warum wir vor das Verwaltungsgericht Potsdam ziehen

Während der laufenden Vorbereitungen für das selbstorganisierte, nicht-kommerzielle Punkrock-Festivals „Resist to Exist“ am ersten Augustwochenende 2019 in Kremmen (Landkreis OHV) erhielt der Trägerverein alternati e.V. eine kostenpflichtige Ordnungsverfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel. Die kostenpflichtige Ordnungsverfügung für das Gelände am Oranienburger Weg (16766 Kremmen) stellt die Nutzung der landwirtschaftlichen Bauten, das Ausweisen von Zeltflächen und das Errichten von Zelten zum Zwecke der Übernachtung, das Errichten von Verkaufsständen sowie das Einfrieden des Geländes mittels Bauzäunen unter Strafe. Defacto ist damit die Durchführung des seit 2016 in Kremmen stattfindenden jungendkulturellen Events nicht mehr möglich.

Nach Ansicht des gemeinnützigen Vereins alternati e.V. und seiner Anwälte steht die Rechtsauffassung der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht im Einklang mit der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Daher wird der Verein ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anstrengen, um die Durchführung des 16. „Resist to Exist“ vom 02. bis 04. August 2019 in Kremmen sicherzustellen.

Wolfgang Kunwald, technischer Leiter des Festivals: „Es ist uns unverständlich, wie die untere Bauaufsichtsbehörde von einer baulichen Umnutzung der Bauten sprechen kann, da wir lediglich einen Unterstand für Kühe temporär in eine provisorische Kantine für unsere Helfer verwandeln. Und bei einer Festivaldauer von drei Tagen kann man nicht von baurechtlichen Interessen sprechen. Sonst wäre jede andere Veranstaltung in Kremmen und Umgebung ja auch erst möglich, wenn vorher ein umfangreicher Bauantrag dafür gestellt werden würde.“

Bereits seit September 2018 arbeiten Herr Kunwald und das Orga-Team daran, Anmerkungen und Hinweise der unteren Bauaufsichtsbehörde umzusetzen: Zusammen mit einem renommierten Planungsbüro für Landschaftsarchitektur hat der Trägerverein des Festivals ein Verfahren zur Bebauungsplanänderung angestoßen, ein in Planung und Durchführung sehr zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. In diesem Zusammenhang präsentierten Vertreter des Festivals die Pläne im Januar 2019 unter breiter Zustimmung aller Fraktionen in den entsprechenden Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung vor Ort.

Jule Winter, Mitglied der Orga-Crew des Festivals: „Seit Jahren funktioniert die Kooperation mit den Ämtern vor Ort wunderbar. Nur die untere Bauaufsichtsbehörde in Oranienburg stellt sich quer, obwohl ihre rechtliche Einschätzung nach Auffassung unserer Anwälte falsch ist. Das Festival leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in der Region und wir unterstützen mit unserer Arbeit aktiv die Jugendarbeit vor Ort. Haltung zeigen ist die Devise und darum wenden wir uns nun an die Öffentlichkeit!“

In diesem Sinne:

DIE ÄCKER DENEN, DIE DRAUF TANZEN!
WIR TANZEN ALLE!

Geschrieben von aaaaaprvdgrwwelt am 16.06.2019, 12:54 Uhr


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